Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag

 

Alter Bahnhof Sichtigvor
Römerstraße 1
59581 Warstein - Sichtigvor

Vertreten durch:

R1 Betrieb GmbH
Eichgartenstraße 8
59581 Warstein - Sichtigvor

1.    Geltungsbereich
1.1.    
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen (Hotelaufnahmevertrag).
Sie gelten nicht für Pauschalreisen im Sinne des § 651a BGB.
Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.


1.2.    
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung in Textform, wobei das Recht zur Kündigung gemäß § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird.


1.3.    
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.


2.    Vertragsabschluss, -Partner
Vertragspartner sind der Beherbergungsbetrieb und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden zustande.
Für den Fall der Buchung über eine Internetseite kommt der Vertrag über Anklicken des Buttons „Kostenpflichtig buchen“ zustande.


3.    Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung
3.1.    
Der Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.


3.2.    
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und verauslagt werden.


3.3.    
Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.
Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.


3.4.    
Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.


3.5.    
Es ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.


3.6.    
In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist es berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.


3.7.    
Es ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits geleistet wurde.


3.8.    
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung aufrechnen oder verrechnen.


3.9.    
Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.

 

4.    Rücktritt /Kündigung („Stornierung“) des Kunden Nichtinanspruchnahme der Leistungen („NO SHOW“)
4.1.    
Eine einseitige Lösung des Kunden vom Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder ein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht besteht.


4.2.    
Sofern zwischen den Vertragsparteien ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche auszulösen. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn es nicht bis zum vereinbarten Termin in Textform ausgeübt wird.


4.3.    
Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen und besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht, behält der Beherbergungsbetrieb den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung.
(90%-Regelung bleibt bestehen.)


5.    Rücktritt
5.1.    
Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zu-rücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.


5.2.    
Wird eine gemäß Ziffer 3.5 und/oder Ziffer 3.6 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.


5.3.    
Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zu-rückzutreten, insbesondere falls
•    höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
•    Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
•    das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
•    der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
•    ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.


5.4.    
Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Sollte bei einem Rücktritt nach vorstehender Ziffer 5.2 oder 5.3 ein Schadensersatzanspruch des Hotels gegen den Kunden bestehen, so kann das Hotel diesen pauschalieren. Die Ziffer 4.3 gilt in diesem Fall entsprechend.


6.    Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
6.1. 

Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.


6.2.    
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.


6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.


6.4.    
Alle Zimmer sind Nichtraucher-Zimmer. Eine Missachtung wird mit 150,- € für eine Sonderreinigung in Rechnung gestellt.


6.5.    
Schäden an Zimmern oder Einrichtung sowie außergewöhnliche Verschmutzungen werden in angemessener Höhe berechnet.


7.    Haustiere
7.1.    
Kleine Haustiere und Hunde (außer Reptilien, Säugetiere, Vögel etc.) sind auf Anfrage erlaubt. Die Übernachtungskosten entnehmen sie der Buchungsmaske auf der Webseite.


7.2.    
Auch im Interesse der anderen Gäste werden nur geimpfte und entwurmte Tiere aufgenommen, des Weiteren müssen die Tiere stubenrein, gepflegt sowie frei von ansteckendem Krankheitserreger wie von Milben, Flöhen, Läusen o. ä. sein. • Der Hund muss eine gültige Impfung gegen die folgende Tierkrankheiten haben: S H L T P (Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Tollwut, Parvovirose). Auf Verlangen ist der Impfpass vorzulegen.


7.3.    
Das Tier sollte sich allein und geräuschlos im Zimmer aufhalten können. Für Schäden an Inventar, Einrichtung, Fußböden oder Wänden ist der Gast voll verantwortlich. Sollte das Zimmer aufgrund dessen für einen Zeitraum nicht vermietbar sein, haftet der Gast auch dafür. Tiere in der Dusche, auf dem Bett und den Sitzmöbeln sind verboten. Dadurch entstandener Reinigungsaufwand stellen wir ihnen mit zusätzlich 30 €uro pro angefangene Stunde in Rechnung.


7.4.    
Bitte bringen Sie einen Hundekorb oder eine Decke mit und nutzen sie diese.


7.5.    
Wir bitten Sie, Ihren Haustieren innerhalb des Gebäudes und auf dem Parkplatz nicht frei laufen zu lassen. Bitte nehmen sie insbesondere auf andere Gäste und unser Personal Rücksicht.


7.6.    
Wir weisen darauf hin, dass alle mitgeführten Hunde entsprechend haftpflichtversichert sein müssen.


7.7.    
Alle vom Hund bzw. kleine Haustier verursachten Schäden sind von dessen Halter zu tragen.


8.    Schlüsselverlust
Der Gast ist verpflichtet, den Verlust eines Zimmerschlüssels oder einer Schlüsselkarte (Keycard) unverzüglich an der Rezeption zu melden. Bei Verlust des Schlüssels wird dem Gast eine Pauschale in Höhe von 150,00€  (zzgl. MwSt.) als Schadensersatz in Rechnung gestellt. Dem Gast bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. Der Schadensersatz umfasst die Kosten für die Deaktivierung, Nachbeschaffung und/oder den Austausch des Schließzylinders/Schließanlage. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Hotels bleiben unberührt.


9.    Haftung
9.1.    
Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 9 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.


9.2.    
Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. 


9.3.    
Soweit dem Kunden ein Stellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 9.1, Sätze 1 bis 4.


9.4.    
Dem Kunden ist bekannt, dass sich Veranstaltungsräume im Gebäude befinden und es insbesondere an Wochenenden zu Musikveranstaltungen kommen kann. Für etwaige Störungen durch Dritte wird keine Haftung übernommen.


10.    Schlussbestimmungen
10.1.    
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäfts-bedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.


10.2.    
Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Beherbergungsbetriebes.


Es kann den Kunden wahlweise auch an dessen Sitz verklagen. Dasselbe gilt jeweils bei Kunden, die nicht unter Satz 1 fallen, wenn sie ihren Sitz oder Wohnsitz nicht in einem Mitgliedsstaat der EU haben.


10.3.    
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.


10.4.    
Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ 
Das Hotel nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.


Aufgestellt 02.04.2026
 

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